Ist eine Federbruchsicherung vorgeschrieben?

Federbruchsicherung

IST EINE FEDERBRUCHSICHERUNG VORGESCHRIEBEN?

Ein Sektionaltor hat der europäischen CE-Norm EN 13241 sowie

grundliegenden relevanten Normen zu entsprechen. Die Mutternorm EN 13241 dient als Grundlage für die Antwort.

Das Thema Federbruchsicherung kommt in vielen Berichten vor.

Der Grund dafür ist, dass diese Vorrichtung mehrere CE-Themen umfasst. Es betrifft beispielsweise die Risikoanalyse, aber auch Themen, wie Tests und Nachhaltigkeit.

OceanDoors hat im Vergleich zu unseren Mitbewerbern keine abweichende Regelung. Wir beobachten den Markt genau und befassen uns ernsthaft mit der Beurteilung und Abwägung aller Entwicklungen. OceanDoors verwendet genau wie andere Torhersteller auf dem europäischen Markt allgemein akzeptierte Sicherungen. Außerdem erfüllen die Standardprodukte von OceanDoors die diesbezüglich geltenden europäischen Vorschriften.

Diese Tatsache wird von akkreditierten Instanzen unterstützt.

Um zu bestimmen, wann es, im Hinblick auf die europäischen CEVorschriften, Pflicht ist, eine Federbruchsicherung zu verwenden, müssen wir zuerst die Vorschriften betrachten.

Es ist nicht zulässig, dass ein Sektionaltor eine unbeabsichtigte und unkontrollierte Fallbewegung macht, die größer ist als 300 mm (EN 12604). Eine unbeabsichtigte und unkontrollierte Fallbewegung kann dadurch verursacht werden, dass:

  •  ein oder mehrere Stahlseile reißen,
  • das Tor eine bestimmte Zeit hängen bleibt, während die Welle die Abwärtsbewegung fortsetzt (das Seil erschlafft)
  •  eine Feder bricht

Eine Feder dient dazu, das Tor im Gleichgewicht zu halten. Jede

Feder hält ein bestimmtes Gewicht im Gleichgewicht. Wenn eine

Feder bricht, besitzt die andere Feder, oder besitzen die anderen

Federn, nicht genug Kraft, um den weggefallenen Teil des Torblattgewichts im Gleichgewicht zu halten. Dadurch macht das

Torblatt eine schließende Bewegung. Je größer der Gewichtsanteil der gebrochenen Feder ist, desto schneller schließt sich das Torblatt. Dies wird mit Recht als eine unbeabsichtigte und unkontrollierte Bewegung betrachtet.

OceanDoors-Vorschriften für die Federbruchsicherung

Eine Federbruchsicherung ist eine Sicherung, die eine unbeabsichtigte und unkontrollierte Bewegung (ein Herunterfallen) verhindern soll. Diese Funktion wird in bestimmten Fällen vom Antrieb übernommen. Heutzutage haben die meisten Torantriebe ein Wurmradgetriebe. Dieses sorgt dafür, dass das Tor beim Brechen einer Feder sicher festgehalten wird und nicht in einen freien Fall geraten kann.

 

Gemäß den CE-Bestimmungen sind nicht alle Antriebe dazu geeignet, die Aufgabe der Federbruchsicherung zu übernehmen. So gibt es Antriebe, bei denen das Tor im Falle der Entriegelung frei bewegt werden kann. Bei der Verwendung dieser Art Antriebe muss das Tor die Anforderungen für handbetätigte Tore erfüllen.

 

Eine Federbruchsicherung ist bei allen handbetätigten Toren und elektrisch betätigten Toren, die eine Handentriegelung als Notvorrichtung besitzen (E-Typen und Deckenschlepper-Antriebe), Pflicht.

 

Die CE-Kennzeichnung von OceanDoors ist in vielen Berichten dokumentiert, die außerdem von Berichten europäischer benannter Stellen unterstützt werden. Alle Berichte sind aus Wettbewerbsgründen vertraulich. Falls relevant, sind diese Berichte in Zeewolde zur Einsicht verfügbar.