Ist ein Händler ein Hersteller?

EN 13241

IST EIN HÄNDLER EIN HERSTELLER?

Auf dem CE-Aufkleber steht der Name/das Logo unseres Händlers und nicht der/das von OceanDoors. Die Frage ist, ob wir damit die Vorschriften der EN 13241 erfüllen. Wenn die relevanten Normen und Richtlinien die Möglichkeit bieten, den Händler als Hersteller zu betrachten, ist jede weitere Diskussion überflüssig.

EN 13241: 5 MARKING AND LABELLING 

Each door shall be provided with a permanently attached and easily

readable label giving at least the following information:

 

a) manufacturer or importer in EU (name / contact details i.e. code

or address);

 

Auf dem CE-Aufkleber darf sowohl der Name des Händlers als auch

der des Herstellers stehen.

 

EN 12635: 5.2 LABELLING

The installation instructions shall require that, following the completion

of the installation, the door is labelled in accordance with EN 13241.

 

Die EN 13241 ist führend, wenn es um die Kennzeichnung des Tores geht.

2006-42-EU: ARTIKEL 2 / I

 

„Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller

im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet;

 

Der Händler bestimmt, wie das Produkt Sektionaltor aussehen soll. Es wird die angegebenen Spezifikationen entsprechend hergestellt. Ferner erzeugt der Händler in einem späteren Stadium eine Wertschöpfung, indem Komponenten hinzugefügt werden. Schließlich montiert der Händler das Tor und sorgt dafür, dass alle Anforderungen der EN 13241 erfüllt

werden. Der Text der 2006-42-EU bietet den Raum, einen Händler als Hersteller zu betrachten.

305-2011-EU: ARTIKEL 2 / 19

„Hersteller“ jede natürliche oder juristische Person, die ein Bauprodukt herstellt beziehungsweise entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet;

 

Die Definition in der 305-2011-EU lässt keinen Raum für Diskussionen. Wir dürfen unsere Händler als Hersteller betrachten.